Zeiterfassung

Zeitwirtschaft - Software

AIDA unterscheidet von anderen Anbietern: Das einzigartige Kontenrechnungstool

Auch für komplexe Arbeitszeitregeln. Wer AIDA hat - hat die Lösung!

Unsere AIDA Software besitzt die nötige Flexibilität, sich einfach, schnell und kostengünstig der Organisation Ihres Unternehmens anzupassen. Jetzt und auch in Zukunft! Ständig sich verändernde Kundenanforderungen werden in der AIDA Software konsequent umgesetzt.
Leistungsmerkmale der AIDA Software sind u.a.:

1

Zeiterfassung / Zeitwirtschaft für Personal, Aufträge und Kostenstellen

 

2

Passwortschutz mit individuellen Zugriffsrechten

 

3

aussagekräftige Auswertungen mit Exportfunktionen

 

4

modularer Aufbau

 

1

Mehrplatzfähigkeit

 

2

Filialbetrieb über TCP/IP, ISDN, Internet

 

3

individualisierbare Oberfläche mit persönlichen Favoriten

 

4

Online-Hilfesystem

 

1

Mandantenfähigkeit

 

2

Datenimport / Datenexport

 

3

Apps für iOS und Android sowie Webanwendungen

 

4

Für alle Branchen und Betriebsgrößen mit 10 bis 10000 Mitarbeitern geeignet

 
 

Softwarehighlights

Personalstammsatz

Die Personalstammverwaltung wird branchenspezifisch ausgeliefert. Dadurch haben z.B. Verwaltungen andere Schwerpunkte auf den Bildschirmmasken dargestellt als  Fertigungsbetriebe.
Im Personalstammsatz werden für jeden Mitarbeiter die Stammdaten wie z.B. das Arbeitszeitmodell, die  Abteilungszugehörigkeit, die Kostenstelle, oder Genehmigungen für Überstunden, Dienstgänge usw. festgelegt.

Fehlzeitplanung

Mit größtem Bedienkomfort werden in einer Grafik die Abwesenheiten geplant, eingetragen und verwaltet.

Unbegründete Abwesenheiten erscheinen automatisch als ?? an dem jeweiligen Tag.

Feiertage werden von AIDA errechnet.

Die Blätterfunktion in Zukunft und Vergangenheit ist unendlich.

Anwesenheitsübersicht

In der Anwesenheitsübersicht kann man neben dem aktuellen Status der Mitarbeiter auch erkennen, auf welchem Fehlgrund Mitarbeiter bereits gebucht sind, oder auf welchem Auftrag Mitarbeiter (mit dem Modul Auftragszeiterfassung) angemeldet sind.

Bei tageweisen Abwesenheiten zeigt die Ansicht den Tag der voraussichtlichen Rückkehr.

Gruppenfehlzeitplanung

Mit der Gruppenübersicht planen Sie bequem in der Gesamtübersicht, die sich in die Zukunft und in die Vergangenheit scrollen läßt.

Über die Selektionskriterien stellen Sie den Planungsbereich zusammen.

 

Infobroschüre

AIDA Zeitwirtschaft wird kontinuierlich an der Praxis / den Anwendern orientiert weiterentwickelt und funktionell ergänzt. Diese Informationsbroschüre stellt deshalb nur eine grobe Übersicht bzw. Momentaufnahme des verfügbaren Leistungsspektrums dar.

Für nähere Informationen zu AIDA Zeitwirtschaft oder weiteren Zeiterfassungs-/ Zeitwirtschaftslösungen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

 

Neuerungen im eAU-Verfahren ab Januar 2025
ITSG Zertifizierung

Die Einführung der eAU geht auf das Bürokratieentlastungsgesetz III zurück, das bereits am 18. September 2019 vom Bundestag beschlossen wurde.
Ziel ist die Digitalisierung und Vereinfachung von Verwaltungsprozessen, insbesondere die Reduktion von Papieraufwand durch die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
Das Verfahren der eAU wurde weiterentwickelt und erweitert.

✔️AIDA eAU ist erneut ITSG-zertifiziert – der höchste Standard für Sicherheit und Effizienz im Datenaustausch mit den Krankenkassen
💙 Sie profitieren auch in Zukunft von:

✅ Verlässlichkeit: Gesetzeskonforme Abläufe für den sicheren Abruf und die Verarbeitung der eAU-Daten.

🔒 Datensicherheit: Die sensiblen Daten Ihrer Mitarbeitenden sind durch modernste Sicherheitsstandards geschützt.

⏱️ Effizienz: Reduzieren Sie den manuellen Aufwand und schaffen Sie mehr Freiraum für strategische Aufgaben.


Die Einführung der eAU ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft – und wir helfen Ihnen dabei, diese Veränderung nicht nur zu meistern, sondern als Chance zu nutzen. Mit der zertifizierten Lösung von AIDA ORGA sind Sie bestens aufgestellt und integrieren die eAU nahtlos in Ihre Personalprozesse.

Was AN wissen müssen!
Sie sind weiterhin verpflichtet, Vorgesetzte unverzüglich über eine Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Dies bleibt auch im eAU-Verfahren bestehen!

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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